Portrait

Ortsgemeinde Rapperswil-Jona

Die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne der Kantonsverfassung. Sie wird gebildet durch die in Rapperswil-Jona wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner, die hier das Bürgerrecht besitzen. Nebst den neu eingebürgerten Personen sind dies auch die bisherigen Bürgerinnen und Bürger der vormaligen Gemeinden Rapperswil und Jona. Dank der politischen Unabhängigkeit können wichtige gesellschaftliche und gemeinnützige Leistungen erbracht werden, ohne dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziell belastet werden. Die Ortsgemeinde trägt auf vielfältige Weise zum sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben bei. Als Besitzerin zahlreicher historischer Bauten, für deren Unterhalt sie sorgt, ist das gepflegte Stadtbild mit ihr Verdienst. Rund 400 Hektaren Wald werden durch den eigenen Forstbetrieb bewirtschaftet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mit dem Stadtmuseum und dem Schloss Rapperswil verfügt die Stadt über zwei wertvolle Kulturstätten. Zudem widmet sich die Ortsgemeinde im Verbund mit der politischen Gemeinde der Förderung der kulturellen Vielfalt. Im von der Ortsgemeinde geführten Archiv lässt sich die bewegte Geschichte der Stadt nahezu lückenlos bis zu deren Gründung zurückverfolgen. Das Alters- und Pflegeheim Bürgerspital sowie der ihm angeschlossene Mahlzeitendienst stellen zwei tragende Pfeiler der Betagtenbetreuung dar. Und indem der Ortsverwaltungsrat im Einbürgerungsrat einsitzt, nimmt er auch eine wichtige staatspolitische Aufgabe wahr.

Geschichte

Am 1. Mai 1798 marschierten französische Truppen in Rapperswil ein – das Ende der alten Stadtrepublik war besiegelt. Die neue Ordnung, die Napoleon der Schweiz aufzwang, gründete auf einer vierstufigen Staatsform: Munizpalgemeinde, Distrikt, Kanton und Republik. Rapperswil und Jona wurden zu zwei voneinander unabhängigen Munizipalgemeinden. In Rapperswil wurde zudem eine «Gemeindekammer» eingesetzt, welche die Güter der alten Stadtbürger verwaltete. Als 1803 aufgrund von Napoleons Mediationsverfassung der Kanton St. Gallen gegründet wurde, wählten die Rapperswiler ihren ersten Gemeinderat. Gleichzeitig übernahmen die «Anteilhaber des Gemeindegutes» – die Ortsbürger – das gesamte Vermögen.

 

Allerdings waren die damaligen Gemeinderatsmitglieder allesamt Ortsbürger und verwalteten deshalb auch die gemeinsamen Güter. Und da noch keine direkte Gemeindesteuer erhoben wurde, kam ohnehin die Ortsgemeinde für die Ausgaben der politischen Gemeinde auf. Erst 1815 verlangte eine neue Kantonsverfassung die Trennung von Gemeinde- und Ortsverwaltungsrat. Doch weiterhin finanzierte die Ortsgemeinde den grössten Teil der Aufgaben der politischen Gemeinde, die vor allem durch die abermalige Überarbeitung der Kantonsverfassung von 1831 immer mehr wurden: Polizeiwesen, Feuerbekämpfung, Lebensmittelkontrolle, Strassenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, um nur einige zu nennen. Dem Ortsverwaltungsrat seinerseits oblagen die Verwaltung der Besitztümer – Allmeinden, Wälder und Liegenschaften –, die Fürsorge für die verarmten Bürger sowie die Einbürgerungen. Doch erst nach 1852 konnte sich die Ortsgemeinde vollumfänglich auf diese Aufgaben konzentrieren, nachdem endlich klare finanzielle Verhältnisse zwischen den beiden Gemeindewesen geschaffen worden waren.

Leistungen für die Öffentlichkeit

Gemäss Kantonsverfassung erfüllt die Ortsgemeinde mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute. Der Verband St. Galler Ortsgemeinden hat mit dem kantonalen Amt für Gemeinden ein Modell entwickelt, womit diese Leistungen für die Bürgerin und den Bürger transparent gemacht werden können. Konkret sind die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen – bei der Ortsgemeinde Rapperswil-Jona im Wesentlichen die Liegenschaftserträge wie Baurechts- und Mietzinseinnahmen – für Leistungen zugunsten der Allgemeinheit einzusetzen. Die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona erbringt diese Leistungen für die Öffentlichkeit gemäss ihren Aufgaben in der Gemeindeordnung. Es sind dies hauptsächlich Stadtmuseum, Stadtarchiv, Schloss, Bürgerspital, Kapuzinerkloster sowie Waldungen mit dem Forstbetrieb. Hinzu kommen auch Mieten sowie Baurechtszinsen, und zwar dort, wo nicht marktkonforme Preise verlangt werden. Insgesamt erbringt die Ortsgemeinde Leistungen für die Öffentlichkeit von gegen zwei Millionen Franken.